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   BVerwG, 16.08.2000 - 3 B 72.00   

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https://dejure.org/2000,14433
BVerwG, 16.08.2000 - 3 B 72.00 (https://dejure.org/2000,14433)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2000 - 3 B 72.00 (https://dejure.org/2000,14433)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2000 - 3 B 72.00 (https://dejure.org/2000,14433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Vermeidung eines nochmaligen Ausgleichs von Vermögensschädigungen, die der DDR zuzurechnen und bereits ausgeglichen sind - Rechtmäßigkeit eines Vorgehens gemäß § 1 b Abs. 1 S. 1 ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 43.96

    Österreich-Fall

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2000 - 3 B 72.00
    Insbesondere kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Vermögensgegenstand mit Blick auf die jeweilige Staatsangehörigkeit des Geschädigten rechtmäßigerweise in das Abkommen hat einbezogen werden dürfen oder nicht und ob womöglich ein Vertragspartner nach den Vorschriften des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (1969) deswegen oder aus anderen Gründen hätte anfechten können (vgl. zum gesamten Vorstehenden: Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 43.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 115).

    Was den Einwand der Verfassungswidrigkeit anlangt, so hat das Verwaltungsgericht zutreffend auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen (vgl. nochmals Urteil vom 31. Juli 1997, a.a.O. S. 361 f.).

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94

    Keine Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz für das von einer schwedischen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2000 - 3 B 72.00
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist es Zweck der Vorschrift in § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG (vgl. auch § 11 c Satz 1 VermG) und damit auch in § 1 b Abs. 1 Satz 1 VZOG, einen nochmaligen Ausgleich von Vermögensschädigungen, die der Deutschen Demokratischen Republik zuzurechnen und bereits durch Gewährung einer Entschädigung ausgeglichen sind, zu vermeiden (vgl. grundlegend - für Schweden - Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276, 281).
  • BVerfG, 31.07.2004 - 2 BvR 1881/00

    Vermögenszuordnung von dem Globalentschädigungsabkommen DDR-Schweden

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2000 - BVerwG 3 B 72.00 -,.
  • BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 27.01

    Abkommen zwischen der Regierung des Königreichs Schweden und der Regierung der

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist es Zweck der Vorschrift in § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG (vgl. auch § 11 c Satz 1 VermG) und damit auch in § 1 b Abs. 1 Satz 1 VZOG, einen nochmaligen Ausgleich von Vermögensschädigungen, die der Deutschen Demokratischen Republik zuzurechnen und bereits durch Gewährung einer Entschädigung ausgeglichen sind, zu vermeiden (vgl. grundlegend - für Schweden - Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276, 281 sowie Beschluss vom 16. August 2000 - BVerwG 3 B 72.00 -).
  • BVerwG, 28.05.2001 - 3 PKH 5.01

    Abkommen zwischen der Regierung des Königreichs Schweden und der Regierung der

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist es Zweck der Vorschrift in § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG (vgl. auch § 11 c Satz 1 VermG) und damit auch in § 1 b Abs. 1 Satz 1 VZOG, einen nochmaligen Ausgleich von Vermögensschädigungen, die der Deutschen Demokratischen Republik zuzurechnen und bereits durch Gewährung einer Entschädigung ausgeglichen sind, zu vermeiden (vgl. grundlegend - für Schweden - Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276, 281 sowie Beschluss vom 16. August 2000 - BVerwG 3 B 72.00 -).
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